Glossar · EU-weite Ausschreibung
Eine EU-weite Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, das im europäischen Amtsblatt (TED) bekanntgemacht wird und den Regeln des GWB-Vergaberechts folgt. Ob sie Pflicht ist, entscheidet allein der geschätzte Netto-Auftragswert im Verhältnis zum EU-Schwellenwert.
Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am
Maßgeblich ist der geschätzte Netto-Auftragswert der gesamten Leistung inklusive Optionen, Verlängerungen und aller Lose. Erreicht oder überschreitet er den für die Auftragsart einschlägigen EU-Schwellenwert, gilt der Vierte Teil des GWB — und damit EU-weite Bekanntmachung, VgV bzw. VOB/A Abschnitt 2 und Rechtsschutz vor der Vergabekammer.
Die Schwellen unterscheiden sich nach Auftragsart (Bau, Liefer-/Dienstleistung, soziale Dienstleistungen) und nach Auftraggeber (oberste Bundesbehörden, sonstige Auftraggeber, Sektoren, Verteidigung). Die jeweils gültigen Beträge setzt die EU-Kommission turnusmäßig neu fest.
Unterhalb der Schwelle bleibt die Vergabe national. Für Liefer- und Dienstleistungen greift die UVgO (bzw. Landesvergaberecht), für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 1. Praktische Folgen für Bieter:
Es gibt keine „Aushangdauer“, sondern Mindestfristen für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt. Die Länge hängt von der Verfahrensart ab: offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren oder wettbewerblicher Dialog haben jeweils eigene Werte.
Verkürzungen sind möglich — etwa bei elektronischer Angebotsabgabe, bei einer Vorinformation oder bei hinreichend begründeter Dringlichkeit. Werden die Vergabeunterlagen wesentlich geändert, ist die Frist angemessen zu verlängern. Verbindlich ist immer der in der Bekanntmachung genannte Submissionstermin.
Oberschwellige Vergaben erscheinen auf TED, dem Amtsblatt der EU — seit der Umstellung auf eForms strukturiert und maschinenlesbar. Die eigentlichen Vergabeunterlagen und die Angebotsabgabe laufen jedoch über das Portal des jeweiligen Auftraggebers, und unterschwellige Verfahren tauchen dort gar nicht auf. Wer sein Marktumfeld vollständig sehen will, muss also mehrere offizielle Quellen parallel beobachten — EU, Bund, Länder und kommunale Bekanntmachungssysteme.
Vergabekompass zieht diese offiziellen Quellen automatisch ein, entdoppelt sie und gleicht sie per CPV-Code und semantischem Matching gegen dein Firmenprofil ab.
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