Vergabekompass

Glossar · Teilnahmewettbewerb

Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe zweistufiger Vergabeverfahren. Statt eines Angebots reichst du zunächst einen Teilnahmeantrag ein; nur die dabei ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am

Wie der Ablauf aussieht

  1. Bekanntmachung mit Aufruf zum Teilnahmewettbewerb.
  2. Teilnahmeantrag — Eigenerklärungen, Referenzen, Umsatz, Personal, Zertifikate. Kein Preis.
  3. Eignungsprüfung anhand der veröffentlichten Eignungskriterien.
  4. Auswahl — bei Begrenzung (z. B. „3 bis 5 Bewerber") anhand einer vorab bekannt gemachten Auswahlmatrix.
  5. Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber.

Typische Fehler im Teilnahmeantrag

  • Referenzen, die die geforderte Vergleichbarkeit (Volumen, Zeitraum, Leistungsbild) nicht belegen.
  • Fehlende Erklärungen bei Eignungsleihe oder Bietergemeinschaften.
  • Preisangaben im Teilnahmeantrag — kann zum Ausschluss führen.
  • Nachweise, die zum Stichtag älter sind als zulässig.

Wer regelmäßig an Teilnahmewettbewerben teilnimmt, sollte eine gepflegte Referenzdatenbank führen und Nachweise fristgerecht erneuern.

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Alle Definitionen im Überblick: Vergabekompass Glossar.

FAQ

Darf im Teilnahmeantrag ein Preis genannt werden?
Nein. Der Teilnahmewettbewerb dient allein der Eignungsprüfung; Preisangaben können zum Ausschluss führen.
Wie viele Bewerber werden zugelassen?
Der Auftraggeber legt in der Bekanntmachung eine Spanne fest, etwa 3 bis 5. Bei mehr geeigneten Bewerbern entscheidet die vorab veröffentlichte Auswahlmatrix.
Kann ich Eignung über Nachunternehmer nachweisen?
Ja, per Eignungsleihe. Dafür ist eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erforderlich.
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