Glossar · VOB
Die VOB ist das zentrale Regelwerk für öffentliche Bauaufträge in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A regelt das Vergabeverfahren, VOB/B die Vertragsabwicklung und VOB/C die technischen Ausführungsbedingungen (ATV).
Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am
VOB/A regelt, wie öffentliche Auftraggeber Bauleistungen ausschreiben. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt Abschnitt 1 mit Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe. Oberhalb der Schwelle gilt Abschnitt 2 (EU) mit Offenem Verfahren, Nicht offenem Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichem Dialog — dort greifen zusätzlich GWB und VgV-Systematik.
Für Liefer- und Dienstleistungen gilt stattdessen die UVgO beziehungsweise die VgV.
VOB/B wird bei öffentlichen Bauaufträgen praktisch immer vereinbart. Für Bieter besonders relevant:
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C legen je Gewerk fest, welche Leistungen zur vertraglichen Nebenleistung gehören und wie aufgemessen wird. Wer die einschlägige ATV kennt, kalkuliert präziser und erkennt früh, welche Positionen im Leistungsverzeichnis nachtragsrelevant sind.