Vergabekompass

Glossar · VOB

VOB — Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die VOB ist das zentrale Regelwerk für öffentliche Bauaufträge in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A regelt das Vergabeverfahren, VOB/B die Vertragsabwicklung und VOB/C die technischen Ausführungsbedingungen (ATV).

Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am

VOB/A — das Vergabeverfahren

VOB/A regelt, wie öffentliche Auftraggeber Bauleistungen ausschreiben. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt Abschnitt 1 mit Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe. Oberhalb der Schwelle gilt Abschnitt 2 (EU) mit Offenem Verfahren, Nicht offenem Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichem Dialog — dort greifen zusätzlich GWB und VgV-Systematik.

Für Liefer- und Dienstleistungen gilt stattdessen die UVgO beziehungsweise die VgV.

VOB/B — was im Vertrag wirklich zählt

VOB/B wird bei öffentlichen Bauaufträgen praktisch immer vereinbart. Für Bieter besonders relevant:

  • § 2 VOB/B — Vergütung geänderter und zusätzlicher Leistungen (Nachtragsgrundlage).
  • § 6 VOB/B — Behinderung und Unterbrechung, Anzeigepflicht des Auftragnehmers.
  • § 12 VOB/B — Abnahme, inklusive fiktiver Abnahme nach Fristablauf.
  • § 13 VOB/B — Mängelansprüche, Regelverjährung 4 Jahre für Bauwerke.
  • § 16 VOB/B — Zahlung, Abschlags- und Schlussrechnung.

VOB/C und die Leistungsbeschreibung

Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C legen je Gewerk fest, welche Leistungen zur vertraglichen Nebenleistung gehören und wie aufgemessen wird. Wer die einschlägige ATV kennt, kalkuliert präziser und erkennt früh, welche Positionen im Leistungsverzeichnis nachtragsrelevant sind.

Verwandte Begriffe und passende Branchen

Alle Definitionen im Überblick: Vergabekompass Glossar.

FAQ

Ist die VOB ein Gesetz?
Nein. Die VOB ist ein Regelwerk des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses. VOB/A wird durch Haushalts- und Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber verbindlich, VOB/B gilt nur, wenn sie vertraglich vereinbart wird.
Wann gilt VOB/A Abschnitt 2?
Sobald der geschätzte Auftragswert einer Bauleistung den EU-Schwellenwert erreicht. Dann gelten zusätzlich GWB-Rechtsschutz und EU-weite Bekanntmachung.
Wie lange ist die Gewährleistung nach VOB/B?
Für Bauwerke in der Regel 4 Jahre ab Abnahme, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Nach BGB wären es 5 Jahre.
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