Die EU-Schwellenwerte entscheiden, ob ein öffentlicher Auftrag europaweit nach GWB und VgV/VOB/A-EU oder national nach UVgO bzw. VOB/A Abschnitt 1 vergeben wird. Die Werte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst und gelten netto.
Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am
Welche Schwellen es gibt
Unterschieden wird nach Auftragsart und Auftraggeber: Bauaufträge haben eine deutlich höhere Schwelle als Liefer- und Dienstleistungsaufträge; für oberste Bundesbehörden gilt eine niedrigere Schwelle als für sonstige öffentliche Auftraggeber, und für Sektorenauftraggeber sowie den Bereich Verteidigung und Sicherheit gelten eigene Werte. Die jeweils gültigen Beträge veröffentlicht die EU-Kommission im Amtsblatt; sie werden turnusmäßig angepasst — prüfe daher vor jeder Wertschätzung die aktuelle Fassung.
So wird der Auftragswert geschätzt
Grundlage ist der geschätzte Nettowert der gesamten Leistung ohne Umsatzsteuer.
Optionen und Verlängerungen zählen mit — bei Rahmenvereinbarungen das gesamte Volumen über die Laufzeit.
Bei Losvergabe ist grundsätzlich der Gesamtwert aller Lose maßgeblich; eine künstliche Aufteilung zur Umgehung der Schwelle ist unzulässig.
Für Planungsleistungen zählt das Honorar gleichartiger Leistungen zusammen.
Was sich für Bieter oberhalb der Schwelle ändert
Oberhalb der Schwelle wird EU-weit auf TED bekanntgemacht, es gelten längere Mindestfristen, die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB und der Rechtsschutz vor der Vergabekammer. Verfahrensregeln liefern VgV bzw. VOB/A Abschnitt 2.