Die EU-Schwellenwerte entscheiden, ob ein öffentlicher Auftrag europaweit nach GWB und VgV/VOB/A-EU oder national nach UVgO bzw. VOB/A Abschnitt 1 vergeben wird. Die Werte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst und gelten netto. Aktuell gültig sind die Werte der delegierten Verordnung (EU) 2025/2152 für die Jahre 2026 und 2027.
Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am
Die aktuellen Schwellenwerte 2026 und 2027 (netto)
Auftragsart / Auftraggeber
Schwellenwert ab 1.1.2026
Liefer- und Dienstleistungsaufträge — oberste Bundesbehörden
140.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge — sonstige öffentliche Auftraggeber
216.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge — Sektoren (Wasser, Energie, Verkehr)
432.000 €
Bauaufträge und Bau-Konzessionen
5.404.000 €
Soziale und andere spezifische Dienstleistungen (Anhang XIV)
750.000 €
Grundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026. Für Verteidigung und Sicherheit gelten eigene Werte nach der Sektorenrichtlinie. Vertiefung mit Praxisbeispielen: EU-Schwellenwerte 2026 im Blog.
So wird der Auftragswert geschätzt
Grundlage ist der geschätzte Nettowert der gesamten Leistung ohne Umsatzsteuer.
Optionen und Verlängerungen zählen mit — bei Rahmenvereinbarungen das gesamte Volumen über die Laufzeit.
Bei Losvergabe ist grundsätzlich der Gesamtwert aller Lose maßgeblich; eine künstliche Aufteilung zur Umgehung der Schwelle ist unzulässig.
Für Planungsleistungen zählt das Honorar gleichartiger Leistungen zusammen.
Was sich für Bieter oberhalb der Schwelle ändert
Oberhalb der Schwelle wird EU-weit auf TED bekanntgemacht, es gelten längere Mindestfristen, die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB und der Rechtsschutz vor der Vergabekammer. Verfahrensregeln liefern VgV bzw. VOB/A Abschnitt 2.