Glossar · UVgO
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ersetzt seit 2017 schrittweise die alte VOL/A und gilt erst, wenn ein Bund oder Land sie per Haushaltsrecht in Kraft gesetzt hat.
Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am
Die UVgO greift für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Oberhalb der Schwelle gelten stattdessen GWB und VgV. Bauleistungen sind ausgenommen — sie folgen unterhalb der Schwelle der VOB/A Abschnitt 1.
Wichtig: Die UVgO ist kein unmittelbar geltendes Bundesrecht für alle. Sie wird durch Haushaltsrecht von Bund und Ländern in Kraft gesetzt. Einige Länder wenden weiterhin die VOL/A an oder haben eigene Wertgrenzenerlasse. Prüfe deshalb in der Bekanntmachung immer, auf welche Vergabeordnung sich der Auftraggeber beruft.
Unterschwellige Verfahren werden nicht auf TED veröffentlicht, sondern auf nationalen Vergabeplattformen und teils nur auf der Website des Auftraggebers. Genau hier gehen Chancen verloren: Fristen sind kürzer als oberhalb der Schwelle, oft nur 10 bis 20 Kalendertage.
Praxis-Tipps: