Eignungskriterien legen fest, welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, um überhaupt für einen öffentlichen Auftrag in Frage zu kommen. Sie betreffen Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit — und müssen auftragsbezogen und verhältnismäßig sein.
Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am
Welche Nachweise gefordert werden
Befähigung zur Berufsausübung — Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Handwerksrolle, Kammermitgliedschaft.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit — Mindestjahresumsatz, Betriebshaftpflicht mit bestimmten Deckungssummen, Bilanzkennzahlen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit — vergleichbare Referenzen der letzten Jahre, Personalstärke, Qualifikationen, technische Ausstattung, Qualitäts- und Umweltmanagement.
Weitere Erklärungen — Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Tariftreue- und Mindestlohnerklärungen, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Eignung ist nicht gleich Zuschlagskriterium
Eignungskriterien beziehen sich auf das Unternehmen, Zuschlagskriterien auf das Angebot. Eine Vermischung — etwa zusätzliche Punkte für mehr Referenzen in der Angebotswertung — ist grundsätzlich unzulässig. Bei Planungsleistungen nach VgV gibt es enge Ausnahmen für projektbezogene Qualifikationen des vorgesehenen Teams.
Fehlt eine Anforderung, kann sie über Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung eines Dritten) oder eine Bietergemeinschaft abgedeckt werden. Wer häufig anbietet, spart Aufwand durch Präqualifikation: Eintrag in ein amtliches Verzeichnis, aus dem der Auftraggeber Standardnachweise direkt abrufen kann.
Üblich sind drei Jahre bei Liefer- und Dienstleistungen und fünf Jahre bei Bauleistungen. Der Auftraggeber kann längere Zeiträume zulassen, wenn dies für ausreichenden Wettbewerb erforderlich ist.
Was ist die EEE?
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ersetzt in EU-Verfahren zunächst einzelne Nachweise. Die Originalunterlagen fordert der Auftraggeber erst vor Zuschlagserteilung an.
Dürfen Eignungsnachweise nachgefordert werden?
Fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen darf der Auftraggeber nachfordern; er ist dazu aber nicht in jedem Fall verpflichtet. Reiche vollständig ein.