Glossar · HOAI
Die HOAI regelt die Berechnung von Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Seit der Novelle 2021 sind die Honorartafeln kein verbindliches Preisrecht mehr, sondern Orientierungswerte — verhandelbar, aber weiterhin die übliche Kalkulationsgrundlage in Vergabeverfahren.
Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am
Die HOAI beschreibt Leistungsbilder und Honorarermittlung für Planungsleistungen. Sie sagt nichts darüber, wer einen Auftrag bekommt: Das regelt das Vergaberecht (GWB, VgV, unterhalb der Schwelle UVgO bzw. Landesrecht).
Nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) und der Novelle 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die Honorartafeln bleiben als Orientierung erhalten und werden von öffentlichen Auftraggebern weiterhin häufig als Kalkulationsbasis herangezogen.
Öffentliche Auftraggeber beauftragen oft stufenweise: LPH 1–4 fest, spätere Phasen optional als Abrufoption. Für die Kalkulation ist entscheidend, welche Stufen tatsächlich beauftragt und welche nur in Aussicht gestellt werden.
Bei Planungsaufträgen oberhalb der EU-Schwelle zählt der Preis meist nur zu 20 bis 40 Prozent; ausschlaggebend sind Referenzen, Projektteam und Herangehensweise. Prüfen Sie deshalb vor der Bewerbung: