Vergabekompass

Glossar · HOAI

HOAI — Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die HOAI regelt die Berechnung von Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Seit der Novelle 2021 sind die Honorartafeln kein verbindliches Preisrecht mehr, sondern Orientierungswerte — verhandelbar, aber weiterhin die übliche Kalkulationsgrundlage in Vergabeverfahren.

Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am

Was die HOAI regelt — und was nicht

Die HOAI beschreibt Leistungsbilder und Honorarermittlung für Planungsleistungen. Sie sagt nichts darüber, wer einen Auftrag bekommt: Das regelt das Vergaberecht (GWB, VgV, unterhalb der Schwelle UVgO bzw. Landesrecht).

Nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) und der Novelle 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die Honorartafeln bleiben als Orientierung erhalten und werden von öffentlichen Auftraggebern weiterhin häufig als Kalkulationsbasis herangezogen.

Die neun Leistungsphasen

  • LPH 1 Grundlagenermittlung
  • LPH 2 Vorplanung
  • LPH 3 Entwurfsplanung
  • LPH 4 Genehmigungsplanung
  • LPH 5 Ausführungsplanung
  • LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
  • LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
  • LPH 8 Objektüberwachung / Bauüberwachung
  • LPH 9 Objektbetreuung

Öffentliche Auftraggeber beauftragen oft stufenweise: LPH 1–4 fest, spätere Phasen optional als Abrufoption. Für die Kalkulation ist entscheidend, welche Stufen tatsächlich beauftragt und welche nur in Aussicht gestellt werden.

HOAI in der Ausschreibungspraxis

Bei Planungsaufträgen oberhalb der EU-Schwelle zählt der Preis meist nur zu 20 bis 40 Prozent; ausschlaggebend sind Referenzen, Projektteam und Herangehensweise. Prüfen Sie deshalb vor der Bewerbung:

  • Welche Leistungsphasen sind fest beauftragt, welche optional?
  • Welche Honorarzone und welche anrechenbaren Kosten legt die Vergabestelle zugrunde?
  • Welche Referenzanforderungen gelten — und erfüllen Ihre Projekte Größenordnung und Zeitraum?
  • Wird ein Planungswettbewerb nach RPW vorgeschaltet?

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Alle Definitionen im Überblick: Vergabekompass Glossar.

FAQ

Ist die HOAI noch verbindlich?
Die Honorartafeln sind seit der Novelle 2021 nicht mehr verbindlich. Honorare sind frei verhandelbar; die HOAI bleibt aber die übliche Berechnungs- und Orientierungsgrundlage.
Welche Leistungsphasen gibt es?
Neun: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung.
Wie werden Planungsleistungen öffentlich vergeben?
Oberhalb der EU-Schwelle in der Regel nach VgV im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, teils nach vorgeschaltetem Planungswettbewerb (RPW). Unterhalb der Schwelle gelten UVgO bzw. landesrechtliche Regelungen.
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