Vergabekompass

Glossar · Submission

Submission — Angebotsöffnung bei öffentlichen Ausschreibungen

Submission bezeichnet im Vergabewesen die förmliche Öffnung der eingegangenen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist. Bei Bauvergaben nach VOB/A dürfen Bieter dabei anwesend sein; bei Liefer- und Dienstleistungen findet die Öffnung ohne Bieter statt.

Vergabekompass Redaktion · Aktualisiert am

Ablauf einer Submission

Zum festgelegten Submissionstermin werden die elektronisch eingereichten Angebote von zwei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam entschlüsselt. Protokolliert werden Name und Anschrift der Bieter, die Angebotsendsummen sowie Nebenangebote.

Bei Bauvergaben nach VOB/A verliest die Vergabestelle diese Angaben in Anwesenheit der Bieter. Das schafft Preistransparenz im Wettbewerb — ein Grund, warum Submissionsergebnisse eine wertvolle Marktinformation für die eigene Kalkulation sind.

Was nach der Submission passiert

  • Formale Prüfung — Vollständigkeit, Fristwahrung, Unterschriften und Formblätter.
  • Eignungsprüfung — Nachweise nach den Eignungskriterien.
  • Rechnerische und fachliche Prüfung — Preisprüfung, Auskömmlichkeit, ungewöhnlich niedrige Angebote.
  • Wertung und Zuschlag — nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien; oberhalb der Schwelle mit Vorabinformation nach § 134 GWB.

Submissionsergebnisse als Marktinformation

Verlesene Angebotssummen und später veröffentlichte Zuschläge zeigen, wie viele Bieter in Ihrem Segment antreten und in welcher Spanne kalkuliert wird. Wer diese Daten systematisch auswertet, erkennt Verfahren mit geringer Wettbewerbsdichte und kann Preisniveaus realistischer einschätzen.

Verwandte Begriffe und passende Branchen

Alle Definitionen im Überblick: Vergabekompass Glossar.

FAQ

Was bedeutet Submission?
Die förmliche Öffnung der eingegangenen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist, bei der Bieter, Angebotssummen und Nebenangebote protokolliert werden.
Dürfen Bieter bei der Submission dabei sein?
Bei Bauvergaben nach VOB/A ja. Bei Liefer- und Dienstleistungen nach VgV oder UVgO erfolgt die Öffnung ohne Bieter.
Kann ich mein Angebot nach der Submission ändern?
Nein. Nach der Öffnung sind Änderungen ausgeschlossen; zulässig sind nur Aufklärung und in engen Grenzen die Nachforderung fehlender Unterlagen.
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