Nachträge und Mengenmehrungen nach VOB/B sauber dokumentieren
§ 2 Abs. 3, 5 und 6 VOB/B in der Baustellenpraxis: welcher Anspruch wann greift, welche Anzeige vor Ausführung nötig ist und wie eine Nachtragskalkulation aufgebaut sein muss, die anerkannt wird.